Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge? – Ein Vergleich! (05/2007)

Am 12.12.2006 hat der rheinland-pfälzische Landtag mit den Stimmen von SPD und CDU eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen:

Wichtigster Punkt war die Einfügung des § 10 a „Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen“. Damit wurde eine seit Jahren bestehende rechtliche Unsicherheit bei der Abrechnung von Erhaltungsmaßnahmen für Verkehrsanlagen reduziert.

Demnach können die Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrender Beitrag auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt werden. In der Satzung kann geregelt werden, dass sämtliche zum Ausbau bestimmte Verkehrsanlagen des gesamten Gebiets, oder einzelne, voneinander abgrenzbare Gebietsteile der Gemeinde die eine einheitliche öffentliche Einrichtung bilden, für deren Ausbau vorteilsbezogene Beiträge von Grundstücken erhoben werden können, welche die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer dieser Verkehrsanlagen haben.

Bei der Ermittlung des Beitragssatzes kann an Stelle der jährlichen Investitionsaufwendungen vom Durchschnitt der im Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu erwartenden Aufwendungen ausgegangen werden. Überleitungsregeln für Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sind möglich.

Die CDU-Fraktion hat beantragt, zukünftige Sanierungsmaßnahmen an Straßen nach diesem Modell abzurechnen.

Nachdem dieser Antrag im Gemeinderat abgelehnt wurde, haben wir zumindest erreichen können, dass ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes die interessierten Gemeinderatsmitglieder über Vor- und Nachteile von Wiederkehrenden Beiträgen (WKB) informierte. Nach diesen Ausführungen bilden die Anlieger des gesamten Straßennetzes eine Solidargemeinschaft und werden mit jährlichen, relativ geringen Beiträgen zur Finanzierung herangezogen. Fallen mehrere Baumaßnahmen an, so werden alle diese in der Abrechnungseinheit (meist 5 Jahre) zusammengefasst. Fallen in einem Abrechnungszeitraum von 5 Jahren keine Kosten an, ist auch nichts zu zahlen.

Der CDU-Fraktion ist klar, dass gerade bei kostenträchtigen Maßnahmen niemals eine für alle zufrieden stellende Lösung gefunden werden kann. Andererseits sind gerade Verkehrsanlagen eine so wichtige und vor allem erhaltenswerte Investition, die von allen genutzt werden und rechtzeitig erneuert werden müssen. Rücksichtnahmen auf Wahltermine sind nicht sinnvoll – die sachliche Entscheidung sollte zählen.

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass das Modell der wiederkehrenden Beiträge die bessere Alternative zur bisher praktizierten Lösung der Einmalbeiträge ist, da es eine Verstetigung der Maßnahmen bringt und die betroffenen Einwohner nicht mit hohen Einmalbeträgen belastet, Anpassungen an besonders hohe Verkehrsbelastungen möglich macht und bei Besitzerwechsel eine gleichmäßigere kalkulierbare Lastenverteilung ermöglicht.

Natürlich ist anzumerken, dass eine Erfassung der Grundstücke notwendig ist. Diese Daten sollten aber im Rahmen der Doppik und für die Erfassung der Oberflächenbeiträge beim Abwasser schon längst weitgehend vorhanden sein. Natürlich wissen wir auch Find phone puttygen ssh , dass die Situation in Meckenheim aufgrund der durch den Ort führenden klassifizierten Straßen besondere Überlegungen erfordert.

Fakt ist, dass in den letzten Jahren eine zunehmende Anzahl von Gemeinden, sowohl große Städte (Mainz, Ludwigshafen) als auch kleine Gemeinden, sich dem Modell der wiederkehrenden Beiträge zugewandt hat.

Wenn Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Näheres zu diesem Thema oder zur Gesetzeslage erfahren wollen, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtsberatungen können wir natürlich nicht durchführen.

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