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Kommunalaufsicht stellt Missstände in der Haushaltsführung der Gemeinde Meckenheim fest(04/2010)

Bei einer in 2008 durchgeführten Überprüfung der Haushaltsführung der Gemeinde Meckenheim durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wurden gravierende Mängel festgestellt. Verantwortlich für die Haushaltsführung ist die VG-Verwaltung unter Führung von Bürgermeisterin Magin. Gerügt wurden zu hohe Architektenhonorare beim Umbau der Flakhalle und fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen bei vermieteten oder unentgeltlich überlassenen gemeindeeigenen Liegenschaften, die zu Schäden von mehreren Tausend € geführt haben. Wie weit diese durch Versicherungen ausgeglichen werden können, ist fraglich.Was uns außerdem auffiel, ist der lange Zeitraum zwischen der Übermittlung des Entwurfs des Prüfungsberichtes an die Verwaltung am 29.01.2009 und der Abschlussbesprechung mit dem Ortsbürgermeister am 09.10.2009. Ob es wohl daran lag, dass die Gemeinderatswahlen dazwischen lagen und der Ortsbürgermeister deshalb keinen früheren Termin finden konnte? Der Bericht lag jedenfalls mittlerweile bei der VG-Verwaltung zur Einsicht für die interessierten Bürger aus.

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Umfrage zur schlechten DSL Versorgung in Meckenheim (01/2008)

Die CDU Meckenheim möchte gerne das Thema DSL weiter verfolgen und ggf. auf anderen Ebenen sich für eine Verbesserung der derzeitigen Situation in Meckenheim bemühen.  Dazu ist es aber wichtig zu wissen putty download windows , wie viele Haushalte Interesse an einer höheren Bandbreite hätten. Wir möchten Sie deshalb bitten, bei unserer Umfrage mitzumachen. Sie gehen damit natürlich keine Verpflichtung ein!

Laden Sie sich bitte das DSL-Fluglatt hier herunter, füllen es aus und werfen Sie es bei den genannten Personen in den Briefkasten.

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Schnelles Internet für alle Meckenheimer (12/2007)

Viele Bürger im östlichen Teil von Meckenheim beklagen sich seit Jahren zu Recht über die mangelhafte Leistungsfähigkeit des Internet-Anschlusses. Während im Bereich der Ruppertsbergerstraße  DSL 2000 und höher zu empfangen ist, sinkt die Leistungsfähigkeit nach Osten hin immer weiter ab und erreicht im Bereich Großgasse nur  noch einen Wert von DSL 384. Der CDU-Fraktion ist selbstverständlich bekannt, dass weder die Ortsgemeinde noch die Verbandsgemeinde originär zuständig sind. Die CDU-Fraktion ist aber der Meinung , dass eine Initiative der Orts- bzw. VG-Verwaltung und ein aktives  Handeln gegenüber der Telekom die Situation verbessern könnte. Die CDU-Fraktion hat daher in einer der letzten Gemeinderatssitzungen den Antrag gestellt, dass Bürgermeister und Verwaltung mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnehmen um diesem Zustand abzuhelfen.

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Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge? – Ein Vergleich! (05/2007)

Am 12.12.2006 hat der rheinland-pfälzische Landtag mit den Stimmen von SPD und CDU eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen:

Wichtigster Punkt war die Einfügung des § 10 a „Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen“. Damit wurde eine seit Jahren bestehende rechtliche Unsicherheit bei der Abrechnung von Erhaltungsmaßnahmen für Verkehrsanlagen reduziert.

Demnach können die Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrender Beitrag auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt werden. In der Satzung kann geregelt werden, dass sämtliche zum Ausbau bestimmte Verkehrsanlagen des gesamten Gebiets, oder einzelne, voneinander abgrenzbare Gebietsteile der Gemeinde die eine einheitliche öffentliche Einrichtung bilden, für deren Ausbau vorteilsbezogene Beiträge von Grundstücken erhoben werden können, welche die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer dieser Verkehrsanlagen haben.

Bei der Ermittlung des Beitragssatzes kann an Stelle der jährlichen Investitionsaufwendungen vom Durchschnitt der im Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu erwartenden Aufwendungen ausgegangen werden. Überleitungsregeln für Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sind möglich.

Die CDU-Fraktion hat beantragt, zukünftige Sanierungsmaßnahmen an Straßen nach diesem Modell abzurechnen.

Nachdem dieser Antrag im Gemeinderat abgelehnt wurde, haben wir zumindest erreichen können, dass ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes die interessierten Gemeinderatsmitglieder über Vor- und Nachteile von Wiederkehrenden Beiträgen (WKB) informierte. Nach diesen Ausführungen bilden die Anlieger des gesamten Straßennetzes eine Solidargemeinschaft und werden mit jährlichen, relativ geringen Beiträgen zur Finanzierung herangezogen. Fallen mehrere Baumaßnahmen an, so werden alle diese in der Abrechnungseinheit (meist 5 Jahre) zusammengefasst. Fallen in einem Abrechnungszeitraum von 5 Jahren keine Kosten an, ist auch nichts zu zahlen.

Der CDU-Fraktion ist klar, dass gerade bei kostenträchtigen Maßnahmen niemals eine für alle zufrieden stellende Lösung gefunden werden kann. Andererseits sind gerade Verkehrsanlagen eine so wichtige und vor allem erhaltenswerte Investition, die von allen genutzt werden und rechtzeitig erneuert werden müssen. Rücksichtnahmen auf Wahltermine sind nicht sinnvoll – die sachliche Entscheidung sollte zählen.

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass das Modell der wiederkehrenden Beiträge die bessere Alternative zur bisher praktizierten Lösung der Einmalbeiträge ist, da es eine Verstetigung der Maßnahmen bringt und die betroffenen Einwohner nicht mit hohen Einmalbeträgen belastet, Anpassungen an besonders hohe Verkehrsbelastungen möglich macht und bei Besitzerwechsel eine gleichmäßigere kalkulierbare Lastenverteilung ermöglicht.

Natürlich ist anzumerken, dass eine Erfassung der Grundstücke notwendig ist. Diese Daten sollten aber im Rahmen der Doppik und für die Erfassung der Oberflächenbeiträge beim Abwasser schon längst weitgehend vorhanden sein. Natürlich wissen wir auch Find phone puttygen ssh , dass die Situation in Meckenheim aufgrund der durch den Ort führenden klassifizierten Straßen besondere Überlegungen erfordert.

Fakt ist, dass in den letzten Jahren eine zunehmende Anzahl von Gemeinden, sowohl große Städte (Mainz, Ludwigshafen) als auch kleine Gemeinden, sich dem Modell der wiederkehrenden Beiträge zugewandt hat.

Wenn Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Näheres zu diesem Thema oder zur Gesetzeslage erfahren wollen, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtsberatungen können wir natürlich nicht durchführen.

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Gemeinderat wird zum Thema „Wiederkehrende Beiträge zur Straßenerhaltung“ informiert. (03/2007)

Die CDU-Fraktion hat in einem Antrag vom 27.11.2006 beantragt, zukünftige Straßenerhaltungsmaßnahmen nach dem Prinzip der wiederkehrenden Beiträge abzurechnen, nachdem sich im rheinland-pfälzischen Landtag eine Novellierung des Kommunalabgabegesetzes abzeichnete. Nach Meinung der CDU-Fraktion hätte dieser Vorschlag mehr Rechtssicherheit geschaffen und immer wieder auftretende Verschiebungen bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen vermieden. Außerdem sollte eine Liste der zukünftig notwendigen Maßnahmen aufgestellt werden, die dann planmäßig abgearbeitet werden sollte. Zur Finanzierung sollten wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Dieses Verfahren funktioniert mittlerweile in anderen Städten und Gemeinden recht gut. Natürlich war der CDU-Fraktion klar, dass man es niemals allen recht machen kann und die Situation in Meckenheim aufgrund des erheblichen Anteils überörtlicher und klassifizierter Straßen schwierig ist. Unser Antrag wurde leider abgelehnt, aber wir konnten zumindest erreichen, dass am 16.04.2007 ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes die Ratsmitglieder in nichtöffentlicher Sitzung über die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens informiert. Unsere Bitte, die Veranstaltung auch für die interessierten Bürger zugänglich zu machen, wurde vom Bürgermeister abgelehnt.

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